Weg zur Rehabilitation PDF Drucken E-Mail

Die Spessart-Klinik Bad Orb hat einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V mit verschiedenen Kostenträgern (Rentenversicherungen und Krankenkassen) geschlossen und ist beihilfefähig.

Rehabilitation in der Spessart-Klinik ist möglich:

  • im Rahmen einer Anschlussheilbehandlung nach Krankenhausaufenthalt. Der dort zuständige Sozialdienst oder der Arzt leiten Sie zur Rehabilitation in eine geeignete Klinik weiter.
  • auf Antrag beim Rentenversicherungsträger, der Krankenkasse, einer Privatkasse, oder einer Beihilfestelle. Entsprechende Antragsformulare halten die in vielen Gemeinden ansässigen Reha-Servicestellen, die Rentenversicherungsträger und in einigen Fällen auch die niedergelassenen Ärzte vor.
  • als Privatzahler

Sie haben ein Wunsch- und Wahlrecht nach § 9 SGB IX hinsichtlich der bevorzugten Rehabilitationsklinik.

 

Wenn Sie weitere Fragen haben, rufen Sie uns einfach an, wir beraten und helfen Ihnen gern (0 60 52) 87-423

 
© 2010 Spessart-Klinik